PERSONALBESCHAFFUNG

Sie werden sicher zustimmen, dass die Zeiten, in denen sich Kandidaten auf eigene Faust beworben haben, auch wenn der Arbeitgeber nicht rekrutiert hat, längst vorbei sind. Daher besteht die Aufgabe eines Personalbeschaffers nicht nur in der Auswahl von Bewerbungen, sondern in einer Reihe von Aktivitäten, die darauf abzielen, geeignete Kandidaten für bestimmte Stellen zu rekrutieren.


Das Prinzip der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU bedeutet für Arbeitgeber große Gewinne bei der Anwerbung ausländischer Mitarbeiter. Die Anwerbung von Arbeitskräften aus dem Ausland trägt zu einer höheren Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf dem Markt bei. Gemäß Art. 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Austausch von Arbeitnehmern auf der Grundlage der Gleichbehandlung der EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf und andere Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen. Diese Bestimmungen berechtigen jeden EU-Bürger, eine Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat zu suchen und aufzunehmen, sich in einem anderen Mitgliedstaat auf der Grundlage einer Arbeit aufzuhalten und hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, der Arbeitsbedingungen und des Zugangs zu sozialen und steuerlichen Vergünstigungen gleich behandelt zu werden wie die Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaates.


Bei der Entscheidung über die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Polen lohnt es sich, auf diesem Gebiet spezialisierte Unternehmen zu nutzen, darunter private Arbeitsvermittlungsagenturen.


Die Bestimmung des Art. 85 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. April 2004 über die Arbeitsförderung und die Marktinstitutionen besagt, dass die Vermittlung von Arbeit ins Ausland an ausländische Arbeitgeber durch eine Arbeitsvermittlungsagentur nur direkt an den ausländischen Arbeitgeber erfolgt. Arbeitsvermittlungsagentur ist nicht der Arbeitgeber! Der Vertrag mit der Agentur ist kein Arbeitsvertrag, sondern ein zivilrechtlicher Vertrag, der Arbeitgeber ist ein ausländischer Rechtsträger, mit dem die genannte Person einen Arbeitsvertrag abschließt, und er haftet für jede Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der im Ausland ausgeführten Arbeit. Für Ansprüche aus diesem Vertrag sind ausländische Gerichte und Behörden zuständig.


Die Arbeitsvermittlungsagentur schließt mit den Kandidaten einen Vertrag, in dem unter anderem der konkrete Arbeitgeber, die Dauer der Beschäftigung, die Art des Arbeitsverhältnisses und die Beschäftigungsbedingungen, die Bedingungen der sozialen Sicherheit und die Folgen von Unfällen, die Pflichten und Ansprüche des Kandidaten und der Arbeitsagentur, der Umfang der zivilrechtlichen Haftung der Parteien, die der Arbeitsagentur für die tatsächlichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Überweisung an die Arbeit im Ausland entstehen (Reise und Rückkehr des Kandidaten, ärztliche Untersuchungen, Übersetzungen von Dokumenten, sprachliche Unterstützung während des Vertrags).


Die Arbeitsvermittlungsagentur schließt ferner eine schriftliche Vereinbarung mit dem ausländischen Arbeitgeber, in der die Zahl der Arbeitsplätze festgelegt ist; Dauer der Beschäftigung, Art und Arbeitsbedingungen, Vergütungsregeln, Sozialleistungen und Umfang der zivilrechtlichen Haftung der Parteien.


Die Personalbeschaffung von Mitarbeitern endet nicht mit der Gewinnung und Empfehlung geeigneter Kandidaten für die benannten Stellen.


Arbeitsvermittlungsagenturen versuchen, eine Beziehung mit dem Mitarbeiter aufzubauen, bevor er mit der Arbeit beginnt. Dies erhöht das Engagement und die Motivation zu arbeiten und erleichtert die reibungslose Umsetzung eines neuen Mitarbeiters in die Aktivitäten des Unternehmens. Sie kümmern sich in der Regel um einen neuen Mitarbeiter und unterstützen ihn im ersten Monat der Arbeit. Sie setzen sich auch regelmäßig mit ihren Arbeitgebern in Verbindung, damit beide Parteien voll zufrieden sind. Die Bedürfnisse von Arbeitgebern und Kandidaten zu verstehen, den Rekrutierungsprozess sorgfältig durchzuführen sowie einen neuen Mitarbeiter im Unternehmensleben zu implementieren, sind der Schlüssel zum Aufbau eines soliden, qualifizierten und kompetenten Teams.


Was gewinnen Sie durch die Zusammenarbeit mit der Arbeitsvermittlungsagentur Grupa Bis-Pol  im Bereich der Rekrutierung von Mitarbeitern?


Mit dem Abschluss eines Vertrages mit unserem Unternehmen, beauftragen Sie uns mit der Personalbeschaffung von Mitarbeitern, die dann nach den Bestimmungen des örtlichen Arbeitsrechts von Ihnen beschäftigt werden. Am häufigsten rekrutieren wir für Verträge min. 1 Monat und max. 3 Monaten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Agentur einen einmaligen Betrag für jede rekrutierte Person zu zahlen.


Dieser Betrag muss gezahlt werden, sofern der  Mitarbeiter mindestens 7 Tage gearbeitet hat. Alle formalen Angelegenheiten: Vertrag mit Arbeitnehmern, Lohnabrechnungen, Zahlung von Beiträgen und Sozialversicherung liegen in der Verantwortung des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer bezahlt selbst seine Reise zwischen Polen und dem Beschäftigungsland. Unsere Agentur verpflichtet sich zur ständigen Zusammenarbeit und Hilfe bei Problemen, die mit der Arbeit, dem Auslandsaufenthalt polnischer Arbeitnehmer und den Beziehungen zu ausländischen Arbeitgebern verbunden sind. Grupa Bis-Pol verpflichtet sich auch, Maßnahmen zu ergreifen, um einen Mitarbeiter zu ersetzen, der während der Probezeit (max. 10 Tage) nicht die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Arbeit erfüllt.

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