ENTSENDUNG VON MITARBEITERN IN DER EUROPÄISCHEN UNION

Entsendung ist ein Begriff aus dem Unionsrecht und definiert die vorübergehende Arbeitsleistung in einem anderen Mitgliedsstaat. Gemäß der EU-Richtlinie 2018/957/EU sind alle EU-Mitgliedstaaten ab dem 30. Juli 2020 verpflichtet, deren Vorgaben umzusetzen und einzuhalten.


Gemäß den Grundprinzipien der Richtlinie müssen entsandte Arbeitnehmer garantierte Arbeitsbedingungen und eine Entlohnung auf einem Niveau genießen, das mit dem anderen Arbeitnehmer vergleichbar ist.


Darüber hinaus darf die Dauer der Abordnung in der Regel 12 Monate nicht überschreiten, nur in Ausnahmefällen beträgt die Abordnung maximal 18 Monate. Gemäß der Richtlinie müssen dem entsandten Arbeitnehmer daher zumindest die arbeitsrechtlichen Mindeststandards des Gastlandes in den folgenden Bereichen garantiert werden:
– Arbeitszeit und maximale Ruhezeiten,
– Urlaub,
– Entlohnung, einschließlich Überstundenvergütung,
– Anforderungen an Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz,
– Diskriminierungsverbot, einschließlich der Gleichbehandlung von Frauen und Männern,
– Wohnbedingungen für Mitarbeiter,
– Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten des Personals.


Darüber hinaus führt die Richtlinie die Verpflichtung ein, entsandten Arbeitnehmern schriftliche Informationen über die Entsendungsbedingungen zur Verfügung zu stellen, die mindestens die folgenden Informationen enthalten müssen:
– das Gastland,
– die voraussichtliche Dauer der Entsendung,
– die Währung, in der das Gehalt gezahlt wird,
– Angaben zu sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis,
– die Höhe der Vergütung des Arbeitnehmers, die gemäß den Mindeststandards des Gastlandes festgelegt wird,
– Angabe der Leistungen im Zusammenhang mit der Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten,
– Angabe der Website-Adresse, unter der Informationen über die Entsendung im Gastland zu finden sind.


Die Entsendung von Arbeitnehmern wird bei polnischen Unternehmern immer beliebter. Der Arbeitgeber zahlt in Polen Sozialversicherungsbeiträge für den entsandten Arbeitnehmer. Wichtig ist auch, dass während der gesamten Dauer der Entsendung ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und der ins Ausland entsandten Person besteht. Der polnische Arbeitgeber ist verpflichtet, dem entsandten Arbeitnehmer zumindest die Mindestarbeitsbedingungen zu gewähren, die in dem Land gelten, in das der Arbeitnehmer geht.


Wenn Sie in ein anderes EU-Land entsandt werden:


– Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis,
– Sie müssen keinen Antrag auf Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikationen stellen (für einige Berufe müssen Sie jedoch möglicherweise eine schriftliche Erklärung abgeben),
– Sie müssen sich nicht bei den Sozialversicherungsträgern des Landes anmelden, in das Sie entsandt werden, da Sie in dem Land Ihrer üblichen Beschäftigung versichert bleiben. Folglich erwerben Sie in einem Beitrittsland keine zusätzlichen Sozialversicherungsansprüche, wie z. B. Rentenansprüche oder das Recht auf Arbeitslosengeld in dem Land, in das Sie entsandt werden,
– Als entsandter Arbeitnehmer sind Sie weiterhin durch das Sozialversicherungssystem Ihres Heimatlandes abgesichert. Ihr Arbeitgeber muss das Formular A1 bei der Sozialversicherungsgesellschaft in Ihrem Heimatland einreichen und die zuständigen Behörden im Gastland informieren.

Die Regeln zur Entsendung gelten auch, wenn Sie die Dienste einer Arbeitsagentur in Anspruch nehmen, um einen Arbeitnehmer aus einem anderen EU-Land als dem, in dem Ihr Unternehmen registriert ist, einzustellen. In diesem Fall wird die Zeitarbeit auf der Grundlage eines Vertrages zwischen drei Parteien durchgeführt: der Arbeitsagentur, dem entsandten Arbeitnehmer und dem entleihenden Arbeitgeber. Die Regeln einer solchen Zusammenarbeit sind extrem einfach. Der Mitarbeiter wird von der Agentur angestellt und dann ins Ausland entsandt, um Aufgaben für den Arbeitgeber zu erfüllen


Entsendung von Arbeitnehmern – Vorteile für Ihr Unternehmen


– Ihr Unternehmen spart Geld, weil die mit der Rekrutierung und Einstellung von Mitarbeitern verbundenen Kosten minimiert werden,
– Die Entsendung von Arbeitskräften ermöglicht es, die Dienste einer Arbeitsagentur flexibel, d. h. nach Ihrem aktuellen Bedarf, zu nutzen,
– In der Regel können Sie einen Zeitarbeiter, der Ihre Erwartungen nicht erfüllt, leicht austauschen,
– Sie müssen sich nicht mit Fragen des sozialen Schutzes der Mitarbeiter befassen – diese Fragen werden von der Agentur bearbeitet,
– Sie erhalten qualifiziertes Personal für den angegebenen Zeitraum, d. h. wenn es wirklich notwendig ist,
– Sie können einen Mitarbeiter auch dann bekommen, wenn Ihr Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten steckt und Sie es sich nicht leisten können, einen Vollzeitmitarbeiter einzustellen,
– Durch den Einsatz einer Zeitarbeitsfirma, die auch hochqualifiziertes Personal rekrutiert, können Sie eine außergewöhnliche Fachkraft für Ihr Projekt gewinnen, ohne viel finanzielle Mittel und Zeit für die Recherche aufwenden zu müssen.

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